In Tönisvorst verläuft auf der Schlufftrasse zwischen St.Tönis und Vorst ein toll ausgebaut gemeinsamer Fuß-und Radweg. Dieser Radweg kreuzt auch mehrere Wirtschaftswege.

Aber wer hat hier Vorfahrt ?
Gemeinsamer Fuß- und Radweg kreuzt Wirtschaftsweg. In Deutschland ist die Vorfahrt durch die Straßenverkehrs- ordnung (StVO) geregelt. An dieser Kreuzungen ist keine Vorfahrtsregelung vorgesehen. Es gilt also rechts vor links. Doch was bedeuten die Umlaufsperren an einer solchen Kreuzung.
Absperrgeländer und Umlaufsperren
auch Drängelgitter genannt, sind Barrieren, die dazu dienen, motorisierte Fahrzeuge vom gemeinsamer Fuß- und Radweg fernzuhalten. 2radagenda und auch der ADFC fordert, auf die Installation von Pollern, Umlaufsperren und ähnlichen Verkehrseinrichtungen generell zu verzichten.
Sieht so eine Umlaufsperre auf einem Radweg aus? Die eine Sperre auf der rechten Seite, die andere nach der Kreuzung auf der linken Seite. Nein es ist keine Umlaufsperre, sondern ein Absperrgitter. Welche Sicherheit soll diese Absperrung den Radfahrern bieten? Keine Sicherheit bietet solch eine Sperre mitten auf dem Radweg. Vielmehr wird der motorisierte Verkehr dazu verleitet die Vorfahrtsregeln zu missachten. Ist das eine Maßregelung des Ordnungsamtes und der Straßenverkehrsbehörde an alle Radfahrer auf diesem Teil der Schluffweges? Ja, es ist eine Schikane die nichts mit der an der Situation im Kreuzungsbereich zu tun hat.
Trotz rot-weißer Warnlackierung kommt es immer wieder zu Radfahrerunfällen, weil Absperrgitter zu spät erkannt werden. Deshalb zusätzliche Sicherung durch breite rot-weiße Warnbarken am Absperrgitter, möglichst zusätzlich eine Leitmarkierung auf der Fahrbahn zur Umfahrung hin.
Wer ordnet Umlaufsperren an?
Straßenverkehrsbehörden entscheiden, wo und welche Verkehrseinrichtungen im Straßenverkehr aufgestellt werden (§ 45 Absatz 3 StVO). Für die Anordnung von Umlaufsperren ist demnach die Straßenverkehrsbehörde zuständig (§ 43 Absatz 1 StVO; Kapitel 11.1.10 ERA). Das gilt allerdings nur, wenn sich die Umlaufsperren regelnd, sichernd oder verbietend auf den Verkehr auswirken (VwV-StVO zu § 43 Absatz 1).
Für den allgemeinen Verkehrsraum gibt es keinerlei zwingende Vorschriften für eine Auf
stellung von Umlaufsperren. Dies unterliegt also allein dem Ermessen der zuständigen, ver
kehrsicherungspflichtigen Behörde. Meist gibt es dort eine Einzelperson, die Umlaufsperren für
nützlich hält. Diese gilt es, ausfindig zu machen und argumentativ vom Gegenteil zu überzeu
gen. Widersprüchlich ist, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 32 („Verkehrshindernisse“)
verbietet, „Gegenstände auf Straßen zu bringen…, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder
erschwert werden kann.“
Fazit
Es dreht sich nicht um die Frage, ob Umlaufsperren auf Radwegen zulässig oder verboten sind. Vielmehr geht es darum, zu prüfen, ob diese wirklich erforderlich sind. 2radagenda sieht für diese Anordnung der Umlaufsperren in Tönisvorst keine Notwendigkeit. Vielmehr sollte der Radverkehr an diesen Kreuzungen vorfahrtsberechtigt sein (übergeordneter Radweg). Beschilderung an den Kreuzung sollte ausgebaut werden und Tempo 30 vor den Kreuzungen. In Nettetal auf dem Bahnradweg ist das schon erfolgt, dort haben Radfahrer seit dem letzten Jahr Vorfahrt.
Falls Umlaufsperren auf Radwegen zwingend erforderlich sind, müssen diese richtig ausgeführt sein. Dabei ist auf die Einfahrbreite, den Abstand der Absperrgeländer zueinander, das Überlappungsverbot und den Abstand zu querenden Verkehrswegen zu achten.
Wenn sich hier an diesen Kreuzungen ein Unfall ereignet möchte ich nicht der Zuständige bei der Verkehrsbehörde sein.
Entdecke mehr von 2Rad Agenda 2030
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.